Brustverkleinerung
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Brustverkleinerung vom spezialisierten
Facharzt für Plastische Chirurgie

Brustverkleinerung

Jede Frau sieht ihren Busen mit eigenen Augen. Nur sie selbst kann bestimmen, ob sie damit zufrieden ist und sich damit wohl fühlt.

Sehr individuell sind die Gründe für eine Brustverkleinerung.

Mit Hilfe der Mammareduktion wird sowohl eine Verkleinerung der Brust als auch eine Straffung in einem Eingriff durchgeführt.

In der Regel wird der Eingriff im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes von 1 bis 3 Tagen in Vollnarkose durchgeführt.

In ausgewählten Fällen kann auch eine ambulante Behandlung in örtlicher Betäubung möglich sein.

Da unsere plastischen Chirurgen eine Vielzahl von Operationstechniken für eine Brustverkleinerung zur Verfügung stehen, muss zuvor in einem individuellen Beratungsgespräch die Technik ausgewählt werden, welche für Sie am Besten ist.

Unsere speziell ausgebildeten Fachärzte für Plastische Chirurgie informieren Sie gerne in einem individuellen Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten.

Wie setzt sich der Preis einer Brustverkleinerung zusammen?

Vor der Entscheidung für eine Brustverkleinerung ist eine Aufklärung in Form eines Beratungsgespräches notwendig. Dies dauert bei einer ausführlichen Beratung ca. 1 Stunde. Hierbei werden Ihnen die verschiedenen OP-Methoden und Implantate und deren entsprechende Nach- und Vorteile aufgezeigt. Ihnen werden die Risiken und Möglichkeiten der Komplikationen vorgestellt.

Durch das individuelle Gespräch und eine entsprechende Begutachtung kann der genaue Umfang der Behandlung festgestellt werden. Erst wenn das fest steht, kann Ihnen ein genaues individuelles Angebot unterbreitet werden.

Unsere ausgewählten und spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie (Auswahlkriterien) informieren Sie kostenfrei über Ihre Möglichkeiten .

Bestandteile des Angebotes im Überblick:

  • Beratung
  • Laborkosten
  • Anästhesiekosten
  • Krankenhausaufenthalt
  • Verbandsmaterialien
  • Spezial-BH für eine bessere Narbenbildung
  • OP-Kosten
  • Behandlungskosten
  • Kosten der Nachsorge und Nachbetreuung
Welche Qualifikation besitzen unsere spezialisierten Fachärzte für Ihre Brustverkleinerung?

    Alle unsere spezialisierten Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:

    Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

    Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

    Der Titel "kosmetischer Chirurg, ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".

    Jahrelange Erfahrung in leitender Funktion

    Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
    Spezialisierung auf Teilbereiche der Ästhetischen Chirurgie

    Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen werden.
    Beratung vom Operateur

    Es geht um Sie! Daher muss der Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird in einem kostenfreien Beratungstermin mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klären können. Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Operateur möglich.

    Regelmäßige Weiterbildung des Operateurs und des Personals

    Nichts ist so stetig wie die Veränderung – daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern auch für das Personal.

    Vollmitglied in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen)

    Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie.
    Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialität. Dazu gehört:
    • Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer und wissenschaftlicher Hinsicht.
    • Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden und Fähigkeiten.
    • Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen Chirurgen.
    • Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen Chirurgie.
    • Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie, was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
    • Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten, zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.

    Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.

    Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
    Hochwertige und moderne OP-Ausstattung

    Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische Chirurgie müssen einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation entstehen würde.

    Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen

    Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.

    Hohe Patientenzufriedenheit und Qualitätskontrolle

    In der Ästhetik geht es nicht nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen nachgewiesen werden.

    Dies ist nicht nur im operativen Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. der Operateur auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt werden, etc.

    Haftpflichtversicherung auch für Ästhetische Eingriffe

    Jeder unserer spezialisierten Fachärzte muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch ästhetische Eingriffe beinhaltet.

    Kostentransparenz und Inklusiv-Angebote

    Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).

    Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden

    Jeder unserer Partner ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)

    Weiterhin verpflichtet sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.

    All diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen überprüft.

 

Brustverkleinerung
Informationsunterlagen Brustverkleinerung als PDF

Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Brustverkleinerung: 0800 / 678 45 65 (aus DE) oder 0800 - 100 929 (aus AT, CH)

 



 


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder fordern Sie weitere Informationen zum Thema Brustverkleinerung an

Informationshotline und kostenfreier Beratungstermin für Ihre Brustverkleinerung: 0800 / 678 45 65 (aus DE) oder 0800 - 100 929 (aus AT, CH)

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